Wird innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Sache ein Sachmangel festgestellt, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Verbraucher vorhanden war. Wenn nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Lieferung des Artikels ein Mangel festgestellt wird, liegt die Beweispflicht dafür, dass der Mangel am Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, beim Verbraucher.
Wenn der verkaufte Artikel einen Defekt aufweist, können Sie: </p >
a) eine Erklärung abgeben, in der eine Preissenkung beantragt wird
b) Abgabe einer Rücktrittserklärung vom Vertrag
c) Ersatz des Produkts durch ein mangelfreies Produkt verlangen
d) Beseitigung des Mangels verlangen
- Sollte eine Reparatur oder ein Austausch des Produkts nicht möglich sein, erstatten wir den Kaufpreis
- wir Wir akzeptieren keine Lieferungen per Nachnahme
- Wir holen keine Pakete aus Paketschließfächern ab
- Bewahren Sie den Kaufbeleg auf
- Bewahren Sie den Versandbeleg auf
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Reklamationen unterliegen nicht der natürlichen Abnutzung des Produkts, z. B. Abrieb der Schicht oder mechanischer Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch.